Was genau ist geplant?
Anfang 2026 ist Bewegung in ein Thema gekommen, das Handel, Hersteller und Konsumierende gleichermaßen betrifft. Das zuständige Bundesministerium (heute Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Tabakerzeugnis-Verordnung vorgelegt. Kern des Entwurfs: 13 bestimmte Aroma- und Kühlstoffe, die häufig in E-Liquids verwendet werden, sollen künftig nicht mehr zulässig sein.
Wichtig zur Einordnung: Es ist ausdrücklich kein pauschales Verbot aller Geschmacksrichtungen. Stattdessen setzt der Entwurf bei einzelnen chemischen Zusatzstoffen an. Weil diese Stoffe jedoch in einem großen Teil der heute erhältlichen Liquids stecken, sprechen Branchenverbände bereits von einem „Komplettverbot durch die Hintertür“. Nach Branchenschätzungen enthalten rund 80 Prozent der aktuell verfügbaren Liquids mindestens einen der gelisteten Stoffe.
Parallel dazu fordert der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) ein Verbot süßer und fruchtiger Aromen. Solche Geschmacksrichtungen sprächen vor allem Neueinsteiger an und seien mit wirksamem Jugendschutz schwer vereinbar. Bunte Designs, süße Aromen und die Inszenierung in sozialen Medien bezeichnete er als gezielte Einstiegs-Strategie.
Diese Stoffe stehen auf der Liste
Der Entwurf nennt 13 Substanzen. Die wichtigsten Gruppen im Überblick:
| Stoff / Gruppe | Funktion im Liquid | Hinweis |
|---|---|---|
| Menthol | Minz- und Frische-Note, kühlender Eindruck | Bei klassischen Zigaretten EU-weit bereits seit 2020 untersagt |
| Sucralose | Süßstoff, rundet das Geschmacksprofil ab | Kann sich beim Erhitzen zersetzen |
| Synthetische Kühlstoffe (z. B. WS-3, WS-5, WS-23) | Erzeugen einen Kühleffekt ohne Menthol-Geschmack („Ice“) | 11 Stoffe dieser Gruppe stehen auf der Liste |
Zusammen ergeben Menthol, Sucralose und die elf synthetischen Kühlstoffe die 13 Substanzen des Entwurfs. Gerade die Kühlstoffe sind weit verbreitet, da sie nahezu allen „Ice“-Varianten ihren frischen Charakter verleihen.
Warum sollen die Stoffe verboten werden?
Die Befürworter stützen sich vor allem auf zwei Argumente, die auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner Stellungnahme von Januar 2026 anführt:
Kühleffekt überdeckt Reize
Menthol und synthetische Kühlstoffe aktivieren Kälterezeptoren im Mund- und Rachenraum. Dadurch werde das Kratzen beim Dampfen abgemildert – was nach Einschätzung des BfR den Einstieg erleichtern und tieferes Inhalieren begünstigen könnte.
Zersetzung beim Erhitzen
Sucralose kann sich bei höheren Temperaturen zersetzen, wobei chlorhaltige Verbindungen entstehen können. Das BfR sieht hier ein mögliches Risiko.
Was ist NICHT betroffen?
In der öffentlichen Debatte werden viele Begriffe vermischt. Deshalb der klare Blick darauf, was der aktuelle Entwurf nicht erfasst:
Das Verbot setzt also bei bestimmten Inhaltsstoffen in E-Liquids an, nicht bei der Technik. Welche Produktkategorien im Detail erfasst werden, hängt von der endgültigen Fassung der Verordnung und der jeweiligen rechtlichen Einordnung des Produkts ab.
Und natürliche Terpene?
Auffällig ist, was nicht auf der Liste steht: Der Entwurf benennt gezielt einzelne synthetische Zusatz- und Kühlstoffe sowie Menthol und Sucralose. Ein pauschales Verbot aller Geschmacksgeber – und damit auch natürlicher Terpene, wie sie etwa in pflanzlichen Aromaprofilen vorkommen – ist im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen. Da das Gesetzgebungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, kann sich der konkrete Stoffumfang bis zur endgültigen Fassung noch ändern. Eine belastbare Aussage ist daher erst mit der finalen Verordnung möglich.
Der Zeitplan im Überblick
Ein Referentenentwurf ist noch kein geltendes Recht. Der Weg bis zu einem möglichen Inkrafttreten umfasst mehrere Schritte:
| Phase | Was passiert |
|---|---|
| Januar 2026 | Vorlage des Referentenentwurfs, gestützt auf die BfR-Stellungnahme |
| Anfang 2026 | Verbändeanhörung – Länder und Verbände können Stellung nehmen |
| Im Anschluss | EU-Notifizierung der geplanten Regelung |
| Frühestens Ende 2026 / Anfang 2027 | Mögliches Inkrafttreten |
| Nach Verkündung | Übergangsfrist von rund sechs Monaten für den Abverkauf |
Zusätzlich wird auf EU-Ebene über ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten gegen Ende 2026 diskutiert – hier stehen Jugendschutz und Umweltaspekte im Vordergrund. Auch das ist bislang nicht beschlossen.
Was bedeutet das für Dampferinnen und Dampfer?
Im Moment ändert sich nichts: Solange die Verordnung nicht in Kraft ist, bleiben die betroffenen Produkte regulär erhältlich. Kommt das Verbot, dürfte vor allem die Vielfalt bei „Ice“-, Menthol- und süßen „Candy“-Liquids spürbar zurückgehen, da diese stark auf den gelisteten Stoffen aufbauen.
Für den Fachhandel sind die wirtschaftlichen Folgen ein zentraler Punkt. Der legale E-Zigaretten-Markt in Deutschland erzielt einen Jahresumsatz im Milliardenbereich; gerade kleinere Händler führen ein stark auf aromatisierte Liquids ausgerichtetes Sortiment. Branchenverbände warnen daher, dass ein Wegfall zentraler Aroma- und Kühlstoffe in der Praxis einem weitreichenden Eingriff gleichkäme.
Realistisch heißt das für Konsumierende: die Entwicklung aufmerksam verfolgen, sich frühzeitig über Alternativen informieren und auf seriöse, gesetzeskonforme Bezugsquellen achten. Genau darauf legen wir bei natur-breit Wert.
Jugendschutz im Mittelpunkt
Der gemeinsame Nenner aller geplanten Maßnahmen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dieses Ziel teilen wir uneingeschränkt. Der Verkauf nikotin- und tabakbezogener Produkte an Personen unter 18 Jahren ist in Deutschland nicht erlaubt – und wir setzen das konsequent um.
Unser HCT-Vape-Sortiment richtet sich ausdrücklich an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten und wird als Tabakersatzprodukt geführt. Wer Wert auf einen verantwortungsvollen, gesetzeskonformen Anbieter legt, ist hier richtig.
Häufige Fragen
Kommt ein generelles Aromaverbot für E-Zigaretten?
Nein. Der aktuelle Entwurf sieht kein pauschales Verbot aller Geschmacksrichtungen vor, sondern das Verbot von 13 bestimmten Aroma- und Kühlstoffen, darunter Menthol, Sucralose und mehrere synthetische Kühlstoffe.
Welche Stoffe sollen verboten werden?
Auf der Liste stehen Menthol, der Süßstoff Sucralose sowie elf synthetische Kühlstoffe (Cooling Agents wie WS-3, WS-5 oder WS-23). Diese Stoffe sind in einem Großteil der heute erhältlichen Liquids enthalten.
Ab wann gilt das Verbot?
Noch gilt es nicht. Das Gesetzgebungsverfahren läuft. Nach Verbändeanhörung und EU-Notifizierung wird ein Inkrafttreten frühestens für Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet, mit einer anschließenden Übergangsfrist von rund sechs Monaten.
Sind die Geräte selbst betroffen?
Nein. Der Entwurf zielt auf bestimmte Inhaltsstoffe in E-Liquids, nicht auf die Geräte. Auch Tabakerhitzer wie IQOS, Glo oder Ploom sowie klassische Zigaretten sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
Sind natürliche Terpene vom Verbot betroffen?
Im aktuellen Entwurf sind natürliche Terpene nicht aufgeführt. Erfasst werden gezielt Menthol, Sucralose und mehrere synthetische Kühlstoffe – kein pauschales Verbot aller Geschmacksgeber. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann sich der Stoffumfang bis zur finalen Verordnung jedoch noch ändern.
Darf ich E-Zigaretten oder Vapes unter 18 kaufen?
Nein. Der Verkauf nikotin- und tabakbezogener Produkte ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Bei natur-breit erfolgt der Verkauf ausschließlich an Erwachsene mit Altersprüfung.
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