Was das Cannabis Gesetz wirklich sagt
Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) wurde Cannabis 2024 neu geregelt. Dabei gilt: Handel, Abgabe, Onlineverkauf/Versand und das sonstige Inverkehrbringen von Cannabis sind verboten – Ausnahmen bestehen nur für privaten Eigenanbau, Anbauvereinigungen (Mitglieder-Weitergabe) und wissenschaftliche Zwecke. Ein Online-Shop darf also keine Cannabisblüten an Endkunden versenden.
Das Bundesgesundheitsministerium führt das ausdrücklich in seinen FAQ aus:
„Versand, Lieferung und Onlinehandel von Cannabis bleiben verboten.“
Wichtiger Punkt gegen Falschinfos
Das „unter 0,2 % THC ist immer legal“-Narrativ ist nicht die Rechtslage: „Cannabis“ im Sinne des KCanG meint Blüten/„sonstiges Pflanzenmaterial“ – der Status ergibt sich zuerst aus der Produktart (Pflanzenmaterial), nicht aus einem pauschalen THC-Prozentwert.
Und was ist mit CBD-/Hanf-Blüten?
Hier wird’s heikel. Die Definition „pflanzliches Raucherzeugnis“ (Tabakrecht) erlaubt grundsätzlich pflanzliche Produkte ohne Tabak, sofern Tabaksteuer gezahlt wird (Steuerzeichen/Banderole) und Verpackungs-/Warnhinweise eingehalten werden. Bevor so etwas verkauft werden darf, bestehen zudem Mitteilungspflichten (EU-CEG).
Aber: Auch wenn das Tabakrecht solche Produkte kennt, darf es kein „Cannabis“ im Sinne des KCanG sein – sonst greift das Inverkehrbringungsverbot. Genau an dieser Abgrenzung entzündet sich die Praxis:
- Pro: 2025 wurde erstmals für THC-freie CBD-Blüten in Deutschland eine Steuermarke vergeben – ein Einzelfall, der zeigt, dass bestimmte Nutzhanf-Blüten als Tabaksubstitut (mit Banderole) verkehrsfähig sein können. (Quelle)
- Pro: Das FG Düsseldorf bejahte in einem Verfahren die Erteilung von Steuerzeichen für entharzte Hanfblüten mit sehr niedrigem THC-Restgehalt – also Tabaksteuer statt Cannabis-Verbot. (Nicht rechtskräftig / Behördenpraxis teils abweichend.) (Quelle)
- Kontra/Realität: Die Behördenpraxis ist nicht einheitlich, vielfach wird Nutzhanf-Pflanzenmaterial weiterhin als Cannabis eingeordnet → Verkaufsverbot, Ware wird beschlagnahmt; die Nutzhanf-Liberalisierung (klare Öffnung inkl. Tabaksteuer für Hanf als Raucherzeugnis) ist politisch stecken geblieben. Kurz: Rechtslage bleibt unsicher.
Wenn ein Shop CBD/Hanf-Blüten ohne Steuerbanderole verkauft/versendet oder sich allein auf „unter 0,2 % THC“ beruft, ist das hoch riskant und regelmäßig nicht legal. Seriöse Anbieter könnten nur in engen Ausnahme-Setups (THC-frei entharzt mit Banderole + alle Tabak-/Mitteilungspflichten) agieren – und selbst da ist die Lage (noch) nicht flächendeckend „grün“.
Warum viele „Cannabis online bestellen“-Beiträge irreführen
Sie vermengen Medizin-Cannabis (Apotheke, nur mit Rezept) mit CBD-Produkten und suggerieren, Blüten seien generell rezeptfrei online legal bestellbar. Sind sie nicht. (Onlinehandel mit Cannabis = verboten.)
Sie zitieren alte 0,2 %-Schwellen, als gäbe es damit automatisch grünes Licht. Nein: Entscheidend ist, ob das Pflanzenmaterial rechtlich Cannabis ist (→ Verbot) oder als Tabaksubstitut rechtskonform mit Steuerzeichen in Verkehr gebracht wird (→ enge Ausnahmefälle).
Rechtssichere Alternative: Legale Vapes ohne Pflanzenmaterial (ab 18)
Wer keine Blüten riskieren will, weicht auf nikotinfreie Vaporizer-Kartuschen aus, die kein Cannabis-Pflanzenmaterial enthalten, THC-frei sind und keine Stoffe aus BtMG/NpSG umfassen. Solche Produkte fallen nicht unter das KCanG-Verkaufsverbot für Cannabis, sondern unter allgemeines Produktsicherheits- & Chemikalienrecht sowie Jugendschutz (Altersprüfung 18+). Ergebnis: regulärer Versand innerhalb Deutschlands ist möglich und vollständig legal.
👉 Unsere Empfehlung: Unsere legalen HCT oder 10-OH-HHC Vapes mit Steuerbanderole als legales nikotinfreies Tabakersatzprodukt bestellen.
Vorteile:
- Kein Pflanzenmaterial → kein KCanG-„Cannabis“
- Kein THC, keine BtMG/NpSG-Stoffe
- Diskret, sauber (ohne Verbrennung/Asche)
- Versandfähig (ab 18, mit Altersprüfung)
Checkliste: So erkennst du legale Angebote und vermeidest Scams sowie rechtliche Konsequenzen
- Blüten? Online-Versand? = Finger weg (KCanG-Verbot).
- Pflanzliches Raucherzeugnis? Nur mit Steuerbanderole/Tabaksteuer + Warnhinweisen + CEG-Mitteilung. Ohne das: nicht verkehrsfähig.
- Transparenz: Vollständiges Impressum, Altersprüfung 18+.
- Marketing-Claims: Kein „medizinisches Marihuana ohne Rezept“, keine Heilsversprechen.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich 2025 Cannabisblüten online bestellen?
Nein. Onlinehandel/Versand von Cannabis ist verboten. Erlaubt sind Eigenanbau, Anbauvereine (nur an Mitglieder) und Apothekenabgabe von Medizinal-Cannabis mit Rezept.
Sind CBD-Blüten legal?
Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen: wenn sie nicht als „Cannabis“ gelten (z. B. THC-frei/entharzt) und als pflanzliches Raucherzeugnis mit Steuerbanderole und allen Tabak-/Mitteilungspflichten verkauft werden. Die Behördenpraxis ist uneinheitlich, Einzelfälle wurden zugelassen. Die pauschale Aussage „CBD-Blüten sind legal online bestellbar“ ist falsch.
Ist „unter 0,2 % THC“ ein Freifahrtschein?
Nein. Entscheidend ist nicht nur der THC-Gehalt, sondern vor allem, ob es sich um Cannabis-Pflanzenmaterial handelt (→ KCanG-Verbot) bzw. ob alle Tabakrecht-Pflichten erfüllt sind.
Welche Alternative ist rechtssicher?
Nikotinfreie, THC-freie Vapes ohne Pflanzenmaterial, die keine BtMG/NpSG-Stoffe enthalten – mit Altersprüfung und sauberer Kennzeichnung.
Stand: 23. August 2025. Keine Rechtsberatung – wir fassen den öffentlich einsehbaren Rechtsrahmen verständlich zusammen und haben die Primärquellen verlinkt.