Die erste Evaluierung des Cannabisgesetzes in Deutschland

Am 1. Oktober 2025 steht die erste Evaluierung des Cannabisgesetzes an. Viele fragen sich: Wird die Teillegalisierung bestehen bleiben – oder setzt die Union ihr Wahlkampfversprechen um und nimmt das Gesetz zurück?

Der Strafverteidiger Konstantin Grubwinkler ist überzeugt:

„Cannabis bleibt legal. Das ist nicht nur meine Forderung, sondern auch meine Prognose – und ich kann es sogar beweisen.“

Die Rolle der Union

Im Wahlkampf hatte die Union angekündigt, die Legalisierung zurückzunehmen. Doch davon ist nichts übriggeblieben. Statt eines Rollbacks findet nun eine wissenschaftliche Evaluierung statt.

Grubwinkler erklärt:

„Jetzt wird wissenschaftlich untersucht, wie sich das Cannabisgesetz auf Deutschland ausgewirkt hat – und dann entscheidet man sukzessive, ob man Anpassungen vornimmt.“

Erste Ergebnisse der Evaluation

Eines der Hauptargumente gegen die Legalisierung: Ein steigender Konsum bei Jugendlichen.
Doch die aktuellen Daten widersprechen diesem Bild.

Die Drogenaffinitätsstudie 2025 zeigt:
Der Konsum bei Jugendlichen ist nicht gestiegen,
im Gegenteil: er ist sogar leicht zurückgegangen.
Auch bei Erwachsenen bleibt das Bild stabil. Der befürchtete Konsum-Boom ist ausgeblieben.

Grubwinkler fasst zusammen:

„Es ist keine gesundheitspolitische Katastrophe passiert.“

Gesundheitsschutz durch Entstigmatisierung

Die Entkriminalisierung hat nicht nur keine Schäden verursacht, sondern sogar positive Effekte.
Frühere Hilfe bei problematischem Konsum wird möglich, weniger Stigmatisierung führt zu einem offeneren Umgang mit der Droge, die Gesundheitsprävention wird dadurch effektiver.

Schwarzmarkt und organisierte Kriminalität

Ein weiteres zentrales Argument der Gegner war der Schwarzmarkt. Doch auch hier zeigen die Fakten ein anderes Bild:

  1. Weniger Strafverfahren,
  2. weniger Handel in der Öffentlichkeit,
  3. weniger Einfluss organisierter Kriminalität.

Der entscheidende Grund: Eigenanbau.

„Weil der legale Eigenanbau deutlich günstiger und sicherer vonstattengeht, haben Konsumentinnen und Konsumenten keine Lust, sich dem Schwarzmarkt auszusetzen.“

Die dunkle Seite: Rechtswidrige Praxis

Trotz des Gesetzes erleben viele Konsumenten noch immer Hausdurchsuchungen – oft auf fragwürdiger Basis.

„Wir haben immer noch rechtswidrige Hausdurchsuchungen wegen einer Pflanze zu viel, wegen 10 Gramm zu viel.“

Das steht im Widerspruch zum Grundgesetz:
„In mein Zuhause darf der Staat nicht ohne schwerwiegendste Gründe eingreifen.“

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